AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Vor jedem Abschluss eines Betreuungsvertrages findet ein unverbindliches Kennenlernen mit Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga und dem Tierbesitzer (im nachfolgenden Kunden genannt) mit dem jeweiligen Haustier statt. Das Gespräch ist für den Kunden kostenlos und dient dazu, festzustellen, ob die Betreuung für beide Parteien in Frage kommt. Sind sich beide Parteien über die Betreuung des Haustiers einig, wird Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga ein Angebot über den Preis der Dienstleistung machen. Im Anschluss wird zwischen Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga und dem Kunden ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Kunde bekommt einen Durchschlag/Kopie des Betreuungsvertrages. Die jeweils geltenden Allgemei­nen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages und sind immer aktuell unter www.bines-hufe-und-pfoten-glueck.com/agb einsehbar. Abweichungen von den AGB’s gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

Vertragsbedingungen

Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga verpflichtet sich, das Haustier art- & verhaltensgerecht zu betreuen bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga verpflichtet sich, anvertraute Räume/Weiden/Stallungen mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und Tiere zu achten. Bines Hufe- und Pfotenglück haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der Kunde. Der Kunde hat Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld verschlossen bzw. unzugänglich aufzubewahren.

Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga ist berechtigt, zur Betreuung weitere Personen hinzuzuziehen sowie diese die Betreuung ggf. durchführen zu lassen, z.B. bei Erkrankung oder Verhinderung. Die Eignung wird von Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga festgestellt.

Der Kunde gibt detaillierte Anweisungen über die Fütterung, Pflege und ggf. das Spazierengehen. Die zur Durchführung der Betreuung notwendigen Hilfsmittel, wie Futter, Bürste, Leine, Halsband, Zubehör für Pferdepflege etc. stellt der Kunde in ausreichender Menge kostenfrei zur Verfügung. Soweit dies nicht geschieht und sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zu Lasten des Kunden/des betreuten Tieres entstehen, wird von Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga keinerlei Haftung übernommen.

Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle Besonderheiten des Tieres bekannt zu geben. Dies ist im Betreuungsvertrag festzuhalten und jede Änderung oder Neuerung Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde garantiert hiermit, dass das zu betreuende Haustier absolut sozialverträglich mit Artgenossen und Menschen sowie weder aggressiv noch bissig ist. Gegebenenfalls von Gesetzes wegen einzuholende Begleitpapiere (z.B. Negativgutachten) sind vorzulegen. Hundebesitzer erklären aus­drücklich, dass sie die Risiken einer Beißerei unter Hunden kennen, in Kauf nehmen und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung selbst tragen. Gleiches gilt für Pferdebesitzer im Falle der Risiken einer Beißerei oder Schlägerei unter Pferden. Sollten bezüglich des Haustieres unrichtige Angaben gemacht werden oder wichtige Besonderheiten verschwiegen werden, ist Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga dazu berechtigt, jederzeit vom Betreuungsvertrag zurück zu treten, etwaige entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Das zu betreuende Haustier muss frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Insbesondere hat der Kunden dafür Sorge zu tragen, dass sein Haustier über ausreichenden Floh- und Zeckenschutz verfügt. Sollte der Verdacht auf eine akute Erkrankung bestehen, hat der Kunde Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga umgehend dar­über zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten hat Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga das Recht, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga ist von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des Haustiers vorab zu unterrichten.

Mit dem ersten Betreuungstermin erhält Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga folgende Unterlagen in Kopie: ggf. Impfpass, Nachweis der Haftpflichtversicherung (bei Hunden und Pferden), und ggf. Liste der zu verabreichenden Medikamen­te mit Dosieranleitung. Hundebesitzer versichern, dass ihr Hund steuerlich angemeldet und gechipt ist. Die Steuermarke ist vor Betreuungsbeginn am Halsband bzw. am Geschirr anzubringen.

Ergibt sich während der Unterbringung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Kunde bereits jetzt damit einverstanden, dass zum Wohle seines Tieres die Versorgung von einem Tierarzt (vorzugsweise des vom Kunden gewählten) oder einer Tierklinik in unmittelbarer Nähe übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche Versorgung stattfinden kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung erfolgen sollen. Erfolgt eine tierärztliche Behandlung, trägt der Kunde die Behandlungskosten vollumfänglich. Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga versucht, den Kunden zu informieren und etwaige Entscheidungen abzusprechen. Bei gesundheitlichen Problemen, die während der Betreuung auftreten, wie Zahnproblemen oder Durchfall, ist Bines Hufe- und Pfotenglück/Sabine Soto Veizaga berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden das Futter auf bedarfsgerechte Ernährung umzustellen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

Läufigkeit und Trächtigkeit bei Hündinnen

Im Falle der Läufigkeit von Hündinnen muss der Besitzer Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga vor der Betreuung darüber informieren. Sollte während der Betreuung eine Läufigkeit eintreten, wird keinerlei Haftung übernommen, falls es zu einer Deckung/Schädigung der Hündin kommt. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Kunden.

Zahlungsbedingungen

Zur verbindlichen Buchung des gewünschten Betreuungszeitraumes (bei regelmäßiger oder Urlaubsbetreuung) ist eine Anzahlung innerhalb von einer Woche nach Reservierung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Gesamtkosten fäl­lig. Sollte die Anzahlung nicht oder zu spät geleistet werden, gilt der Betreuunsgszeitraum als nicht gebucht und kann an andere Kunden vergeben werden.

Der Restbetrag ist spätestens bei Betreuungsende zu begleichen.

Ein Vertragsrücktritt bis 3 Wochen vor dem Betreuungszeitraum ist kostenfrei. Die an Bines Hufe- und Pfotenglück geleistete Anzahlung wird umgehend zurück erstattet.
Bei Vertragsrücktritt bis 2 Wochen vor dem Betreuungszeitraum hat der Kunde 25 % der Betreuungskosten als Entschädigung zu bezahlen.
Bei Vertragsrücktritt bis 1 Woche vor dem Betreuungszeitraum hat der Kunde 50 % der Betreuungskosten als Entschädigung zu bezahlen.
Bei Vertragsrücktritt von weniger als einer Woche vor dem Betreuungszeitraum oder bei Nichtantritt der Betreuung wird die gesamte Betreuungsgebühr als Stornogebühr fällig.
Liegen die Stornogebühren über der Anzahlung, hat der Kunde den Differenzbetrag noch zu begleichen.
Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn die Betreuung vorzeitig beendet wird (z.B. bei unplanmäßiger vorzeitiger Rückkehr aus dem Urlaub).

Zahlungen können in bar oder auf unten genanntes Konto geleistet werden.

Haftungsausschluss

Während des Betreuungszeitraums haftet der Kunde weiterhin als Tierhalter gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) verschuldensunabhängig für Schäden, die das von ihm in Betreuung gegebe­ne Tier an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder von Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga verursacht hat. Der Kunde stellt bereits jetzt Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das jeweilige zu betreuende Tier verursacht werden.

Für Schäden, die das betreute Tier in der Betreuungszeit erleiden kann, ist die Haftung von Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen so­wie ein zu Schaden Kommen des von Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga betreuten Tieres ist ausgeschlossen. Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraumes gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken. Gleiches gilt bei Pferden im Falle einer rossigen Stute oder bei der Betreuung eines Hengstes.

Hunde- und Pferdebesitzer versichern, dass für den/die zu betreuenden Hund(e) bzw. das/die Pferd(e) eine Hunde- bzw. Pferdehaftpflichtversicherung besteht.

Bei Reitangeboten oder Kursen für Kinder mit den eigenen Pferden von Bines Hufe- und Pfotenglück:

Für Personen- und Sachschäden, die im Rahmen des Reitangebots von Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga entstehen, haftet Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die Absicherung von Personenschäden ist seitens des Kunden für eine entsprechende Versicherung zu sorgen (ggf. durch eine zusätzlich zur Kranken­versicherung abgeschlossene Unfallversicherung). Für Schäden, die durch Kunden am Stall- und Weidegelände, sowie an den Pferden von Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich.

Vor Beginn der ersten Reitstunde ist Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga über eventuell bestehende Krankheiten des Reitschülers/der Reitschülerin zu unterrichten, insbesondere Krankheiten des Bewegungsapparats wie z.B. Osteoporose oder Glasknochenkrankheit. Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga behält sich vor, im Falle des Bestehens einer für das Reiten risikobehaften Erkrankung die Erteilung von Reitunterricht abzulehnen.

Bei den Reitstunden besteht Helmpflicht für Kinder und Erwachsene!

Absagen: Im Falle der Verhinderung an der Teilnahme am Reitunterricht durch den Reitschüler ist für eine Nachmittagsstunde bis 10:00 Uhr abzusagen, für Vormittagsreitstunden bis 20:00 Uhr am Vorabend. Für kurzfristigere Absagen wird der Preis für die Reitstunde berechnet. Ausnahmen bilden wetterbedingte Gründe, wie z.B. kurzfristig eintretender Regen oder Sturm. Absagen durch Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga aus betrieblichen Gründen (Krankheit, Krankheit eines Pferdes), auch kurzfristige, werden nicht berechnet.

Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga verfügt  über eine ihrem Zweck angepasste (Betriebs-) Haftpflichtversicherung.

Datenschutz und Foto-/Filmfreigabe

Kundendaten werden vertraulich behandelt. Ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga zur Auskunft verpflichtet ist.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga Fotos und/oder Videos vom zu betreuenden Tier machen darf. Diese Dateien werden zu Eigentum von Bines Hufe- und Pfotenglück/ Sabine Soto Veizaga und dürfen für Eigenwer­bung frei von Rechten Dritter verwendet werden.

Alle weiteren Richtlinien zum Datenschutz und der Foto-/Filmfreigabe gibt es immer aktuell unter: www.bines-hufe-und-pfoten-glueck.com/datenschutz und sind Bestandteil dieser AGB’s.

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht davon berührt. Im Wege der Vertragsauslegung oder Umdeutung ist eine Regelung zu finden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Forstern/Erding.

IMPRESSUM

Bines Hufe- und Pfotenglück / Sabine Soto Veizaga

Hirschbachweg 6a

85659 Forstern

E-Mail: sabine.soto@gmx.de

Internetadresse: https://www.bines-hufe-und-pfoten-glueck.com

Tel.: 08124/ 919222 mobil: 01575 / 1602439

Bankverbindung:
IBAN: DE67500502011255409698
BIC: HELADEF1822
Bank: 1822direkt (Frankfurter Sparkasse)

Steuernummer: 114/275/10028
Finanzamt Erding

Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten bzw. verwendeten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.